FortSchritt Einrichtungen

FortSchritt ist Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (nach SGB VIII) und der Behindertenhilfe (nach SGB XII).

Die Wertschätzung der uns anvertrauten Kinder, deren Integration und Selbständigkeit stehen ebenso im Vordergrund unseres Handelns wie die ganzheitliche und individuelle Förderung, die Vermittlung zentraler Kompetenzen, die Hilfe zur Selbsthilfe und Lebensbewältigung und das Lernen von- und miteinander.

Die koordinierte und professionelle Zusammenarbeit mit den Menschen im Umfeld des jeweiligen Kindes ist eine wichtige Grundlage unserer Arbeit. Durch einen internen Qualitätszirkel versuchen wir unsere Arbeit immer noch ein bisschen besser zu machen: Wir sind FortSchritt!

Einrichtungen nach SGB XII
Unsere konduktiven Tagesstätten (nach Professor Petö) sowie die heilpädagogischen Tagesstätten mit konduktiven Elementen bieten vor allem körper- und mehrfachbehinderten Kindern und Jugendlichen durch Pädagogik und Therapie eine gezielte Förderung.

Die Finanzierung dieser Einrichtungen erfolgt über den Bezirk Oberbayern als Leistung der Eingliederungshilfe.

Einrichtungen nach SGB VIII
Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe hat FortSchritt gGmbH die Trägerschaft über sämtliche Formen der Kindertagesbetreuung. Wir betreiben.

Kinderkrippen für Kinder unter drei Jahren, Kindergärten für Kinder zwischen drei und sechs Jahren, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und ein Tagespflegeprojekt zur ergänzenden Betreuung für Kinder jeden Alters.

In allen Einrichtungen gelten selbstverständlich die Bestimmungen und Vorgaben des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder in Kindertageseinrichtungen (BEP).

Um den lokalen Wünschen und Bedürfnissen gerecht zu werden, arbeiten wir in unseren Einrichtungen mit unterschiedlichen pädagogischen Konzepten. Je nach Bedarf bzw. Konzeption der Einrichtung, arbeiten wir mit den Ansätzen von Fröbel, Montessori oder dem situationsorientierten Ansatz. Das endgültige Konzept der jeweiligen Einrichtung wird in mit den Mitarbeiter/Innen (weiter-)entwickelt und mit dem Elternbeirat abgestimmt.

In allen Einrichtungen gibt es die Möglichkeit, integrativ zu arbeiten, d.h. Kinder mit besonderem Förderbedarf (z.B. aufgrund von Behinderung) gezielt in der Gruppe, wie auch einzeln gezielt zu fördern.


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